Als Steuerberater unterliegt man hinsichtlich der berufstypischen Leistungen der Steuerberatervergütungsverordnung.
Neben Pauschalierungsmöglichkeiten und Abrechnung mittels Zeitgebühr erfolgt die Honorarstellung grundsätzlich an Hand von Gegenstandswert und Zehnteln.
Dabei entspricht der Gegenstandswert in der Regel dem Einkommen, der Bilanzsumme oder den Betriebseinnahmen und die Zehntel spiegeln den Zeitaufwand der Bearbeitung wieder.
Näheres hierzu finden Sie auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer unter: